Datum: 12.01.2012

Autor: Christian Weiß

Betreff: Antw.:Krematorium

Sehr geehrte Fam. Leinweber,
bei der Leicheneinäscherung handelt es sich um einen indirekten Verbrennungsvorgang mit einem sog. Stützbrennstoff, wie z.B. Erdgas. Die bei dieser Verbrennung (Körper des Toten, Totenbekleidung und Sargmaterial) primär freigesetzten Schadstoffe werden großteils in der Nachverbrennung und den Filteranlagen zerstört bzw. gebunden. Die Schadstoff-Grenzwerte, die eine Anlage damit einhalten kann, sind abhängig vom Anlagenbau und der Anlagenbetriebsweise (Regelungstechnik, Sorptionsmitteleinsatz usw.). Die auftretenden Emissionen bei Krematorien betreffen Feinstaub (Flugaschebestandteile), Schwermetalle, Sauergase, Kohlenmonoxid und organische Verbindungen. Letztere können zu Geruchsproblemen beitragen und ev. sehr giftige Verbindungen (wie z.B. Dioxine) enthalten. Deshalb werden üblicherweise sehr niedrige Emissionsgrenzwerte gefordert.

U.a. für die Festlegung der Emissions-Grenzwerte ist die Behörde zuständig (BH bzw. Land Steiermark), für deren Einhaltung der Anlagenbetreiber, für die Überprüfung der Einhaltung wieder die Behörde. JEDOCH: Zahlreiche Krematorien in Mitteleuropa - häufig kleinere Anlagen - sind nicht in der Lage z.B. die deutschen Grenzwertvorgaben (27. BImschV) dauerhaft einzuhalten!

Die Bürgerplattform hat sich zum Ziel gesetzt die Aufmerksamkeit und Sorgfalt im Umgang mit diese Sachlage auf ALLEN Ebenen, bei ALLEN Projektbeteiligten einzufordern! Wir kommen mit Vorschlägen und Anleitungen für Ihr persönliches Engagement in nächster Zukunft auf Sie zu. Bitte informieren Sie in Ihrem Umfeld weiter und ermuntern Sie Interessenten uns ihre Kontaktdaten zu senden, damit wir Sie nötigenfalls kurzfristig auch persönlich informieren können.

Danke für Ihre Unterstützung,
Ihre Bürgerplattform

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