Sehr geehrte Damen und Herren !
Vorab einmal meine Gratulation zur Bürgerplattform, das ist ja der helle Wahnsinn, was hier in Trofaiach mit den Bürgern gemacht wird.
Ich habe mir im September 2011 zwei Grundstücke in Trofaiach angeschaut, weil ich mir dort mein Eigenheim bauen wollte, da mir Trofaiach sehr gut gefällt, dies hat sich nun für mich erledigt. Leider ...
Ich wünsche alles Gute und hoffe für alle Trofaiacher, dass diese vermeintliche Geldmaschine nicht in Trofaiach in Betrieb genommen wird.
Hoffe das die Verantwortlichen der Gemeinde zur Vernunft kommen, oder wohnen diese Personen nicht in Trofaiach ?
MfG
Franz Grantner jun.
Gästebuch
Datum: 10.02.2012
Betreff: Krematorium Trofaiach
Datum: 10.02.2012
Betreff: An den Herrn Bürgermeister
Sehr geehrter Herr Bürgermeister !
Da haben Sie sich aber von den Judenburgern aber schön über den Tisch ziehen lassen, und wir sollen nun dieses Krematorium in Trofaiach bekommen. Ich schäme mich für Sie und die Trofaiacher Bürger sind mehr als enttäuscht von Ihnen.
Viele Gemeinderatsmitglieder sind ebenfalls mehr als verwundert über diese Vorgehensweise, lieber Herr Bürgermeister.
Vorschlag: stellen sie sich doch das Krematorium vor ihre Haustüre !!
Datum: 21.01.2012
Betreff: "Es liegt kein Interessenskonflikt vor" sagt Abl
Ein Interessenkonflikt im weiteren Sinn oder Zielkonflikt liegt vor, wenn eine Situation dem Einfluss von einander widerstrebenden Faktoren unterliegt und zwischen ihnen ausgewogen reguliert werden soll.
Wie kann dann unser Bürgermeister der ja Baubehörde 1. Instanz ist und gleichzeitig Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke ist, davon reden, dass in diesem Fall kein Interessenskonflikt vorliegt?
Auf der einen Seite will er das Krematorium unter allen Umständen als Aufsichtsratsvorsitzender durchboxen, auf der anderen Seite soll er völlig unparteiisch und ohne Vorbehalte das Bauverfahren abwickeln?
Solche Kunstgriffe schaffen nur unsere Politiker!
Nur so am Rande bemerkt hab ich irgend wann gehört dass die eigentlich die Vertreter der Bürger sind (sein sollten passt da wohl besser).
Davon merkt man aber schon seit langem nichts mehr!
Datum: 21.01.2012
Betreff: Artikel in der Kleinen Zeitung vom 20.01.2012
Die Aussage des Bezirkhauptmanns, dass die BH Leoben nicht zuständig ist da das Verfahren nur nach dem Bestattungsgesetz abzuhandeln ist kann so wohl nicht ganz der Wahrheit entsprechen.
Denn wenn man auf die Seite der BH Leoben geht findet man das Referat für Gewerbeverfahren und dort diverse Formulare und Erklärungen.
Unter anderem auch:
https://egov.stmk.gv.at/lavi/vb/showBeschreibung.do?lkz=WT-GE-GB-GA&vkz=B&style=stmk
Eine Tätigkeit, die der Gewerbeordnung unterliegt, kann dann selbstständig, regelmäßig und mit Gewinnabsicht ausgeübt werden, wenn das Gewerbe bei der zuständigen Gewerbebehörde des Betriebsstandortes angemeldet worden ist.
Sowohl Einzelunternehmerinnen/Einzelunternehmer als auch juristische Personen (Kapitalgesellschaften, Vereine etc.) und eingetragene Personengesellschaften benötigen für die Ausübung eines Gewerbes eine Gewerbeberechtigung.
Und ganz unten auf der Seite:
ACHTUNG In bestimmten Fällen ist für die Ausübung eines Gewerbes eine Betriebsanlagengenehmigung notwendig (vor allem dann, wenn von der Betriebsanlage Gefahren, Belästigungen oder Beeinträchtigungen ausgehen können).
Liest man hierzu weiter findet man folgendes:
https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/module?gentics.am=Shortcuts&p.contentid=10007.46166
Genehmigungspflicht für Betriebsanlagen
Gewerbliche Betriebsanlagen, die nach der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) genehmigungspflichtig sind, dürfen nur mit Genehmigung der Behörde (Betriebsanlagengenehmigung) errichtet und betrieben werden. Dies betrifft alle Anlagen, die wegen der Verwendung von Maschinen und Geräten, wegen ihrer Betriebsweise, wegen ihrer Ausstattung oder sonst geeignet sind, bestimmte im § 74 Abs 2 GewO 1994 näher umschriebene Schutzinteressen (z.B. Gesundheits-, Kunden- und Nachbarschutz) zu beeinträchtigen.
Die Genehmigungspflicht betrifft sowohl die Errichtung (Neubau) einer gewerblichen Betriebsanlage als auch Änderungen bereits bestehender Betriebsanlagen.
Liest man dann in“ Gesamte Rechtsvorschrift für Gewerbeordnung 1994, Fassung vom 21.01.2012“nach, so kann ich dort leider nirgenwo eine Ausnahme für Bestattungsunternehmen oder Krematorienbetreiber finden.
Also Herr Bezrikshauptmann, woher kommt Ihre Aussage?
Datum: 23.01.2012
Betreff: Antw.:Gewerbeordnung, Artikel in der Kleinen Zeitung vom 20.01.2012
Sehr geehrter Herr Pistora,
da die von Ihnen aufgeworfenen Fragen sicherlich für viele unserer Leser interessant sind, erlaube ich mir einen etwas detailierteren Kommentar (mit einigen notwendigen Korrekturen und Ergänzungen) zu Ihren Ausführungen.
Die "Zuständigkeit" der GewO im gegenständlichen Fall wird bisher von allen (durchwegs sehr versierten) Auskunftspersonen kategorisch verneint.
Der Leiter der BH-Leoben, Herr Dr. Kreutzwiesner, hat mir anlässlich meines Besuches am 18. Jan. d.J. (gemeinsam mit einem weiteren Vertreter unserer Bürgerplattform) die behördliche Einbindung der Bezirkshauptmannschaft in das gegenständliche Verfahren im Detail erläutert. Er hat mich auch gebeten diese Sachverhalte - die sich übrigens auch vollkommen mit der Einschätzung der Umweltanwältin der Steiermärkischen Landesregierung, Frau MMag. Pöllinger decken, hier in unserem Forum zu kommunizieren.
Für das Vorhaben "Feuerbestattungsanlage am Trofaiacher Friedhof" sind jedenfalls Bewilligungen nach dem Stmk. Baugesetz UND dem Stmk. Leichenbestattungsgesetz erforderlich. Das Verfahren nach dem Leichenbestattungsgesetz liegt gänzlich in der Obhut der BH und behandelt hauptsächlich die sanitätspolizeilichen Aspekte des Vorhabens.
Für das Bauverfahren hingegen ist die Gemeinde als Bauinstanz zuständig. Infolge dieser Rechtsordnung - Herr Dr. Kreutzwiesner hat mich aufgefordert explizit darauf hinzuweisen - KANN und DARF die BH auf das Verfahren nach Baugesetz und diesem nachgeordnete Rechtsbelange wie u.a. auch Emissionsregelungen keinen Einfluss nehmen !! Der Bezirkshauptmann ist sich dieser Problematik und der gerade dadurch vermehrt aufgeworfenen Probleme vollkommen bewusst.
Eine für alle Beteiligten - anrainer- und behördenseitig äußerst schwierige Situation, die uns vermutlich noch lange Aufmerksamkeit und Achtsamkeit abverlangen wird!
Datum: 20.01.2012
Betreff: Familienfreundlichen Gemeinde
Vor kurzem stieß ich auf die Homepage der Stadtgemeinde Trofaiach... Dort findet man unter dem Button ,,Leben in Trofaiach" die Bezeichnung --> Familienfreundliche Gemeinde, klickt man darauf erfährt man, dass Trofaiach mit Herrn Abl zu einer familienfreundlichen Gemeinde AUSGEZEICHNET wurde... was an dem ganzen noch familienfreundlich sein soll kann uns wohl niemand sagen :p
Datum: 20.01.2012
Betreff: Bürgerplattform
Gratulation zu der informativen Homepage. Ich kann eure Bedenken gegen das Krematorium nur alzu verstehen. Ich bin in einer ähnlichen Situation als betroffener Anrainer der "LE Gas" Biohasanlage in Leoben. Uns stört ja auch der Standort mitten im Siedlungsgebiet (Kindergarten, Schule, Pflegeheim, Sportplatz). Den Berichten nach deckt sich die Vorgangsweise beim Bau des Krematoriums mit der beim Bau der Biogasanlage. Es wird "darübergefahren" und mit den Anrainern wird zu "gegebener Zeit" mittels Mediator eine sinnlose Info-Versanstaltung veranstaltet. Dabei wird die Presse getrennt informiert um nicht über den Unmut der Betroffenen bescheid zu wissen. Wir sind auch für einen Gedankenaustausch mit der Bürgerplattform offen.
Ich wünsche euch auch im Namen der Bürgerinitiative "Gegen Lärm & Gestank" viel Kraft im Kampf gegen dieses Projekt.
Homepage: www.le-benswert.jimdo.com
Mail: le-benswert@gmx.at
Datum: 20.01.2012
Betreff: Ergänzung zu "Antw.:Umweltverträglichkeitsprüfung"
Das 2. Krematorium steht in Graz
zu Hrn. Brus kann ich nur sagen:
der vermutlich klügste Vorschlag!
Aber auf die verantwortlichen Stadtwerkler sollte auch nicht vergessen werden! ;)
Datum: 20.01.2012
Betreff: Verkehrssituation in der Rötzbachgasse.
Zu bestimmten Feiertagen oder bei mehreren Begräbnissen wird die Rötzbachgasse vollgeparkt, sodass kein Einsatzfahrzeug unsere Häuser erreichen kann. Diese Situation wird sich beim Betrieb des Kematoriums weiter verschärfen. Laut Sraßenverkehrsordnung ist das Parken in der Rötzbachgasse verboten. Wir werden diese unzumutbare Situation nicht mehr dulden und fordern von Bürgermeister Mario Abl, dem Gesetz entsprechend zu handeln.
Datum: 19.01.2012
Betreff: Neubauten
Den Friedhof gibt es schon länger in dieser Lage ,als die ganzen Neubauten in unmittelbarer Nähe.Warum bauen Menschen gleich neben dem Friedhof ihr Eigenheim? Wahrscheinlich-billiges Grundstück! Es macht ihnen nichts aus neben dem Friedhof ein Haus aufzustellen,aber bei einem Krematorium schreien sie auf. Passt irgendwie nicht zusammen.
Apropos Luftverschmutzung--Unsere Luft wird von etlichen andern Betrieben,Objekten usw.verdreckt ( ein einziger Düsenjet über Trofaiach reicht ), da schreit keiner!