Gästebuch

Datum: 21.01.2012

Autor: Pistora Klaus

Betreff: Artikel in der Kleinen Zeitung vom 20.01.2012

Die Aussage des Bezirkhauptmanns, dass die BH Leoben nicht zuständig ist da das Verfahren nur nach dem Bestattungsgesetz abzuhandeln ist kann so wohl nicht ganz der Wahrheit entsprechen.

Denn wenn man auf die Seite der BH Leoben geht findet man das Referat für Gewerbeverfahren und dort diverse Formulare und Erklärungen.
Unter anderem auch:

https://egov.stmk.gv.at/lavi/vb/showBeschreibung.do?lkz=WT-GE-GB-GA&vkz=B&style=stmk

Eine Tätigkeit, die der Gewerbeordnung unterliegt, kann dann selbstständig, regelmäßig und mit Gewinnabsicht ausgeübt werden, wenn das Gewerbe bei der zuständigen Gewerbebehörde des Betriebsstandortes angemeldet worden ist.
Sowohl Einzelunternehmerinnen/Einzelunternehmer als auch juristische Personen (Kapitalgesellschaften, Vereine etc.) und eingetragene Personengesellschaften benötigen für die Ausübung eines Gewerbes eine Gewerbeberechtigung.
Und ganz unten auf der Seite:
ACHTUNG In bestimmten Fällen ist für die Ausübung eines Gewerbes eine Betriebsanlagengenehmigung notwendig (vor allem dann, wenn von der Betriebsanlage Gefahren, Belästigungen oder Beeinträchtigungen ausgehen können).

Liest man hierzu weiter findet man folgendes:
https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/module?gentics.am=Shortcuts&p.contentid=10007.46166

Genehmigungspflicht für Betriebsanlagen
Gewerbliche Betriebsanlagen, die nach der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) genehmigungspflichtig sind, dürfen nur mit Genehmigung der Behörde (Betriebsanlagengenehmigung) errichtet und betrieben werden. Dies betrifft alle Anlagen, die wegen der Verwendung von Maschinen und Geräten, wegen ihrer Betriebsweise, wegen ihrer Ausstattung oder sonst geeignet sind, bestimmte im § 74 Abs 2 GewO 1994 näher umschriebene Schutzinteressen (z.B. Gesundheits-, Kunden- und Nachbarschutz) zu beeinträchtigen.
Die Genehmigungspflicht betrifft sowohl die Errichtung (Neubau) einer gewerblichen Betriebsanlage als auch Änderungen bereits bestehender Betriebsanlagen.

Liest man dann in“ Gesamte Rechtsvorschrift für Gewerbeordnung 1994, Fassung vom 21.01.2012“nach, so kann ich dort leider nirgenwo eine Ausnahme für Bestattungsunternehmen oder Krematorienbetreiber finden.

Also Herr Bezrikshauptmann, woher kommt Ihre Aussage?

Datum: 23.01.2012

Autor: Christian Weiß

Betreff: Antw.:Gewerbeordnung, Artikel in der Kleinen Zeitung vom 20.01.2012

Sehr geehrter Herr Pistora,

da die von Ihnen aufgeworfenen Fragen sicherlich für viele unserer Leser interessant sind, erlaube ich mir einen etwas detailierteren Kommentar (mit einigen notwendigen Korrekturen und Ergänzungen) zu Ihren Ausführungen.
Die "Zuständigkeit" der GewO im gegenständlichen Fall wird bisher von allen (durchwegs sehr versierten) Auskunftspersonen kategorisch verneint.
Der Leiter der BH-Leoben, Herr Dr. Kreutzwiesner, hat mir anlässlich meines Besuches am 18. Jan. d.J. (gemeinsam mit einem weiteren Vertreter unserer Bürgerplattform) die behördliche Einbindung der Bezirkshauptmannschaft in das gegenständliche Verfahren im Detail erläutert. Er hat mich auch gebeten diese Sachverhalte - die sich übrigens auch vollkommen mit der Einschätzung der Umweltanwältin der Steiermärkischen Landesregierung, Frau MMag. Pöllinger decken, hier in unserem Forum zu kommunizieren.

Für das Vorhaben "Feuerbestattungsanlage am Trofaiacher Friedhof" sind jedenfalls Bewilligungen nach dem Stmk. Baugesetz UND dem Stmk. Leichenbestattungsgesetz erforderlich. Das Verfahren nach dem Leichenbestattungsgesetz liegt gänzlich in der Obhut der BH und behandelt hauptsächlich die sanitätspolizeilichen Aspekte des Vorhabens.

Für das Bauverfahren hingegen ist die Gemeinde als Bauinstanz zuständig. Infolge dieser Rechtsordnung - Herr Dr. Kreutzwiesner hat mich aufgefordert explizit darauf hinzuweisen - KANN und DARF die BH auf das Verfahren nach Baugesetz und diesem nachgeordnete Rechtsbelange wie u.a. auch Emissionsregelungen keinen Einfluss nehmen !! Der Bezirkshauptmann ist sich dieser Problematik und der gerade dadurch vermehrt aufgeworfenen Probleme vollkommen bewusst.

Eine für alle Beteiligten - anrainer- und behördenseitig äußerst schwierige Situation, die uns vermutlich noch lange Aufmerksamkeit und Achtsamkeit abverlangen wird!

Datum: 20.01.2012

Autor: Nadine Körbler

Betreff: Familienfreundlichen Gemeinde

Vor kurzem stieß ich auf die Homepage der Stadtgemeinde Trofaiach... Dort findet man unter dem Button ,,Leben in Trofaiach" die Bezeichnung --> Familienfreundliche Gemeinde, klickt man darauf erfährt man, dass Trofaiach mit Herrn Abl zu einer familienfreundlichen Gemeinde AUSGEZEICHNET wurde... was an dem ganzen noch familienfreundlich sein soll kann uns wohl niemand sagen :p



Datum: 20.01.2012

Autor: Christian Oswald - Bürgerinitiative "Gegen Lärm & Gestank"

Betreff: Bürgerplattform

Gratulation zu der informativen Homepage. Ich kann eure Bedenken gegen das Krematorium nur alzu verstehen. Ich bin in einer ähnlichen Situation als betroffener Anrainer der "LE Gas" Biohasanlage in Leoben. Uns stört ja auch der Standort mitten im Siedlungsgebiet (Kindergarten, Schule, Pflegeheim, Sportplatz). Den Berichten nach deckt sich die Vorgangsweise beim Bau des Krematoriums mit der beim Bau der Biogasanlage. Es wird "darübergefahren" und mit den Anrainern wird zu "gegebener Zeit" mittels Mediator eine sinnlose Info-Versanstaltung veranstaltet. Dabei wird die Presse getrennt informiert um nicht über den Unmut der Betroffenen bescheid zu wissen. Wir sind auch für einen Gedankenaustausch mit der Bürgerplattform offen.
Ich wünsche euch auch im Namen der Bürgerinitiative "Gegen Lärm & Gestank" viel Kraft im Kampf gegen dieses Projekt.
Homepage: www.le-benswert.jimdo.com
Mail: le-benswert@gmx.at

Datum: 20.01.2012

Autor: Düsi

Betreff: Ergänzung zu "Antw.:Umweltverträglichkeitsprüfung"

Das 2. Krematorium steht in Graz
zu Hrn. Brus kann ich nur sagen:
der vermutlich klügste Vorschlag!
Aber auf die verantwortlichen Stadtwerkler sollte auch nicht vergessen werden! ;)

Datum: 20.01.2012

Autor: Gerhard Schneider

Betreff: Verkehrssituation in der Rötzbachgasse.

Zu bestimmten Feiertagen oder bei mehreren Begräbnissen wird die Rötzbachgasse vollgeparkt, sodass kein Einsatzfahrzeug unsere Häuser erreichen kann. Diese Situation wird sich beim Betrieb des Kematoriums weiter verschärfen. Laut Sraßenverkehrsordnung ist das Parken in der Rötzbachgasse verboten. Wir werden diese unzumutbare Situation nicht mehr dulden und fordern von Bürgermeister Mario Abl, dem Gesetz entsprechend zu handeln.

Datum: 19.01.2012

Autor: M.R

Betreff: Neubauten

Den Friedhof gibt es schon länger in dieser Lage ,als die ganzen Neubauten in unmittelbarer Nähe.Warum bauen Menschen gleich neben dem Friedhof ihr Eigenheim? Wahrscheinlich-billiges Grundstück! Es macht ihnen nichts aus neben dem Friedhof ein Haus aufzustellen,aber bei einem Krematorium schreien sie auf. Passt irgendwie nicht zusammen.
Apropos Luftverschmutzung--Unsere Luft wird von etlichen andern Betrieben,Objekten usw.verdreckt ( ein einziger Düsenjet über Trofaiach reicht ), da schreit keiner!

Datum: 20.01.2012

Autor: Pistora Klaus

Betreff: Antw.:Neubauten

Sie sollten sich vielleicht zuerst mal erkundigen bevor sie so unqualifizierte Meinungen von sich geben!
Denn die Grundstücke Rund um den Friedhof waren keineswegs billig und warum soll man nicht neben einem Friedhof bauen????
Friedhof und Krematorium sind wohl zwei komplett verschiedene Dinge die man wirklich nicht miteinander vergleichen kann.
Ach ja, wenn man schon Kritik äußert sollte man auch nicht zu feige sein seinen vollen Namen anzugeben!!

Datum: 20.01.2012

Autor: Gerhard Schneider

Betreff: Antw.:Neubauten

Sehr geehrter Herr M. R.
Meine Nachbarn und ich, in der Rötzbachgasse, haben die Grundstücke 1966-1967 erworben und ein Eigenheim errichtet. Der Friedhof war nicht einmal halb so groß. Nicht wir haben an den Friedhof gebaut, sondern der Friedhof hat sich zu unseren Grundstücken hin vergrössert. Ohne Krematorium kein Problem. Bitte bleiben Sie sachlich und verstecken Sie sich nicht unter den Anfangsbuchstaben Ihres Namens.

Datum: 10.02.2012

Autor: Antwort an den Herrn oder Frau M.R.

Betreff: Antw.:Neubauten

ich hoffe sie haben einen Garten in Trofaiach und genießen dann weiterhin ihr Gemüse und Obst aus dem eigenen Garten ! Mahlzeit ;-)

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